Anlage 2 PersVMobFachwPrV
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2384)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
Datum des Bestehens der Prüfung,
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
zur schriftlichen Prüfung: Benennung dieser Prüfung und Bewertung mit Punkten,
zur mündlichen Prüfung: Benennung dieser Prüfung und Bewertung mit Punkten,
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
die Gesamtnote in Worten,
Befreiungen nach § 5,
Bescheinigung der Befreiung nach § 10 vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsverordnung.